OG 110m²

Ferienwohnung OG 110m²


Wohnzimmer

1

Schlafzimmer

3

Bad

1

Küche

1

     Haus Rebenblick OG 

Unsere Ferienwohnung im Obergeschoss ist ein wahrer Alleskönner. Sie bietet Platz für 2 bis 6 Personen. Zwei Schlafzimmer sind mit bequemen Doppelbetten ausgestattet. Das dritte Schlafzimmer verfügt ebenfalls über ein Doppelbett und ein Hochbett für Kinder.


Das Badezimmer verfügt über eine begehbare Dusche, Waschbecken, WC, Spiegelschrank und einen Föhn.


Die großzügige Küche mit Essbereich ist mit einer Herd-/Ofenkombination, Mikrowelle, Kühlschrank inkl. Gefrierfach, Spülmaschine, Filterkaffeemaschine und einer Grundausstattung an Kochutensilien und Geschirr ausgestattet.


Das geräumige Wohnzimmer mit Wohnlandschaft und Fernseher bietet Raum für Entspannung und Wohlfühlmomente.


Die Grundgebühr beinhaltet die Nutzung von Küche, Bad, Wohnzimmer und einem Schlafzimmer.

Bettwäsche, Handtücher, Küchenwäsche und WLAN sind ebenfalls mit inbegriffen.


Die zwei weiteren Schlafzimmer können jeweils gegen Aufpreis zugebucht werden.



ab EUR 65 /Nacht

zzgl. Endreinigungsgebühr

unsere Preise
Gut zu wissen:

Unsere Ferienwohnungen sind reine Nichtraucherwohnungen.
Haustiere sind nicht erlaubt.

Auf Ihre Anreise ab 16:00 Uhr freuen wir uns. Am Abreisetag steht Ihnen die Wohnung bis 10:00 Uhr zur Verfügung. Nach Absprache sind frühere An- und spätere Abreise möglich, wenn die Buchungslage es zulässt.

Im Folgenden finden Sie die Bedingungen zur Stornierung einer verbindlichen Buchung:

 

1 Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
2 Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
3 Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
4 Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:
· Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
5 Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
6 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
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